Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen B2B (AGB B2B)
der Soluversum GmbH
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Soluversum GmbH („Soluversum“) gegenüber ihren Kunden.
- Diese AGB gelten ausschliesslich gegenüber Kunden, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln (B2B).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Soluversum deren Geltung schriftlich bestätigt.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsunterlagen
- Angebote von Soluversum sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von Soluversum.
- Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten und auf Websites sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaft gekennzeichnet sind.
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Soluversum.
- Technische Unterlagen, Abbildungen und Dokumentationen bleiben Eigentum von Soluversum bzw. des jeweiligen Rechteinhabers und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Bestellungen und Anweisungen. Mehraufwand oder Kosten infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise
- Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackungs-, Versand-, Transport-, Zoll- und sonstiger Abgaben.
- Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Preise von Soluversum, sofern nicht schriftlich ein Festpreis vereinbart wurde.
- Soluversum behält sich Preisänderungen vor, insbesondere bei Änderungen von Beschaffungs-, Transport-, Energie-, Lohn-, Zoll- oder sonstigen Kostenfaktoren.
4. Zahlungsbedingungen, Verzug, Bonität
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innert der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.
- Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszins in gesetzlicher Höhe ab Fälligkeit sowie den Ersatz nachgewiesener Inkasso- und Betreibungskosten.
- Eine Verrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit des Kunden ist Soluversum berechtigt,
- (i) Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen,
- (ii) Lieferungen/Leistungen zurückzuhalten oder
- (iii) nach angemessener Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.
5. Lieferung, Lieferfristen, Teillieferungen, Annahmeverzug
- Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Soluversum schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen sind Liefertermine Richtwerte.
- Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails sowie nach Eingang allfälliger vereinbarter Vorauszahlungen/Sicherheiten.
- Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Ware spätestens am letzten Tag der Frist an den Transporteur übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wurde.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können separat fakturiert werden.
- Bei Sonderanfertigungen oder kundenspezifischen Beschaffungen sind produktions- bzw. beschaffungsbedingte Mengenabweichungen bis zu 10 % zulässig, soweit branchenüblich und zumutbar.
- Nimmt der Kunde die ordnungsgemäss angebotene Lieferung nicht an (Annahmeverzug), ist Soluversum berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einzulagern und/oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6. Versand, Gefahrübergang, Versicherung
- Versandart, Versandweg und Verpackung werden durch Soluversum nach pflichtgemässem Ermessen festgelegt. Besondere Wünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt und können Mehrkosten auslösen.
- Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Transporteur bzw. mit Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über.
- Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
- Transportschäden oder -verluste sind durch den Kunden unverzüglich zu prüfen, zu dokumentieren und sowohl dem Transporteur als auch Soluversum umgehend zu melden.
7. Prüfpflicht, Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu prüfen.
- Offensichtliche Mängel sind Soluversum unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab Lieferung, schriftlich und unter genauer Beschreibung anzuzeigen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.
Bei rechtzeitig gerügten und nachgewiesenen Mängeln leistet Soluversum nach eigener Wahl Gewähr durch:
- Ersatzlieferung, oder
- Nachbesserung, oder
- Gutschrift bzw. Rückerstattung des Warenwerts der mangelhaften Ware.
- Weitergehende Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere Wandelung und Minderung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für Produkte mit Verfallsdatum endet die Gewährleistungsfrist spätestens mit Ablauf des Verfallsdatums.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere bei Mängeln, die zurückzuführen sind auf:
- unsachgemässe Lagerung, Transport, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung oder Reinigung,
- Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen/IFU oder Sicherheitsinformationen,
- Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Soluversum bzw. ohne autorisierte Stelle,
- normale Abnützung/Verschleiss.
- Rücksendungen im Gewährleistungsfall erfolgen ausschliesslich nach vorgängiger Freigabe durch Soluversum und gemäss den von Soluversum mitgeteilten Rücksendeinstruktionen.
8. Rücksendungen und Umtausch (mängelfreie Ware)
- Eine Rücknahme oder ein Umtausch korrekt und mängelfrei gelieferter Ware erfolgt nur aufgrund vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Soluversum (z. B. RMA-/Retourenfreigabe).
Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
- sterile Produkte und Produkte mit Arzneimittelkomponenten,
- Produkte in geöffneter, beschädigter, beschrifteter oder nicht mehr originaler Verpackung,
- Produkte mit abgelaufenem oder zu kurzem Resthaltbarkeitsdatum,
- kundenspezifisch beschaffte oder hergestellte Produkte sowie Sonderanfertigungen.
- Genehmigte Rücksendungen müssen unbenutzt, vollständig, in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung erfolgen. Allfällige Prüf-, Aufbereitungs- oder Wiedereinlagerungskosten können dem Kunden belastet werden.
- Unaufgefordert oder nicht freigegebene Rücksendungen werden auf Kosten und Risiko des Kunden zurückgesandt oder – sofern eine Rücksendung unzumutbar ist (z. B. aus Hygiene-/Sicherheitsgründen) – fachgerecht entsorgt.
9. Produktsicherheit, Meldungen, Zusammenarbeit bei Sicherheitsmassnahmen
Der Kunde verpflichtet sich, Produkte gemäss den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben sowie den Herstellerangaben (inkl. Lager- und Transportbedingungen) zu handhaben und weiterzugeben.
- Der Kunde informiert Soluversum unverzüglich, wenn ihm (i) sicherheitsrelevante Beanstandungen, (ii) schwerwiegende Vorkommnisse, (iii) potenzielle Produktfälschungen oder (iv) behördliche Anfragen im Zusammenhang mit von Soluversum gelieferten Produkten bekannt werden.
- Soweit eine Sicherheitskorrekturmassnahme im Feld (z. B. Sicherheitsinformation, Rückruf) erforderlich wird, unterstützt der Kunde Soluversum in angemessenem Umfang, insbesondere durch Identifikation betroffener Ware, Mitwirkung bei Rückabwicklung und Weiterleitung von Sicherheitsinformationen in seiner Lieferkette.
10. Haftung
- Soluversum haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Soluversum ausschliesslich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und auch dann beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Umsatzverlust, Betriebsunterbruch, Datenverlust, Ansprüche Dritter) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von Soluversum pro Schadensereignis der Höhe nach auf den Netto-Rechnungsbetrag der betroffenen Lieferung beschränkt.
- Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten, insbesondere bei Personenschäden sowie nach zwingenden Bestimmungen des Produktehaftpflichtrechts.
11. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Soluversum.
- Soluversum ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am Wohn-/Sitzort des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen; der Kunde verpflichtet sich, hierbei mitzuwirken und die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt Soluversum bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe der jeweiligen offenen Forderungen von Soluversum ab; Soluversum nimmt diese Abtretung an. Soluversum bleibt berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
- Bei Zahlungsverzug oder sonstiger wesentlicher Vertragsverletzung ist Soluversum berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
12. Geistiges Eigentum und Nutzung
- Sämtliche Rechte an Marken, Produktnamen, Software, Dokumentationen, Zeichnungen, Bildern und sonstigen Unterlagen verbleiben bei Soluversum bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Kunde erhält nur das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, mitgelieferte Unterlagen und Software im Umfang des bestimmungsgemässen Gebrauchs der Produkte zu verwenden.
- Der Kunde darf Schutzvermerke nicht entfernen und keine Rückentwicklungen (Reverse Engineering), Dekompilierungen oder Umgehungen technischer Schutzmassnahmen vornehmen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
13. Weiterverkauf und Originalzustand
- Der Weiterverkauf von Produkten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Soluversum ist untersagt.
- Eine Vertriebsbewilligung erfordert die schriftliche Form (schriftlicher Vertrag zwischen Soluversum und dem Kunden i.S.e. Vertriebspartners).
- Der Weiterverkauf hat grundsätzlich im Originalzustand und – soweit anwendbar – in der Originalverpackung zu erfolgen.
- Der Kunde nimmt keine Änderungen an Kennzeichnungen, Gebrauchsanweisungen, Serien-/Chargenkennzeichnungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Informationen vor.
14. Datenschutz
- Soluversum bearbeitet personenbezogene Daten (insbesondere Kontakt- und Kommunikationsdaten) im Rahmen der Geschäftsbeziehung und zur Vertragserfüllung.
- Weitere Informationen zur Datenbearbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Soluversum.
15. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort ist der Sitz der Soluversum GmbH.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Soluversum GmbH.
- Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
(Stand: 18. Dezember 2025)